AGBs

1. Vertragsbedingungen

Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Real Estate Award AG (nachfolgend „Real Estate Award“ genannt) und dem Auftraggeber. Als Auftraggeber gelten alle Kunden von Real Estate Award, welche Dienstleistungen von Real Estate Award in Anspruch nehmen. Diese AGB finden uneingeschränkt Anwendung, Abweichungen bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber akzeptiert mit der Auftragserteilung die AGB.

2. Dienstleistungsumfang

Real Estate Award bietet unter anderem und nicht abschliessend folgende Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt): jährlich Vergabe von Awards für die Immobilien-Branche, Verkauf von Tickets für den entsprechenden Event (Verleihung), Voting Möglichkeiten für auserwählte Unternehmen und die Möglichkeit sich für kommende Awards anzumelden (Projekte einreichen). Diese Projekte werden durch eine auserwählte Jury bewertet und danach 3 davon pro Kategorie zum Voting freigegeben.

3. Teilnahme

Ein Projekt kann nur mittels Eingabeformular auf www.realestateaward.ch eingereicht werden. Projekte, die anderweitig eingereicht werden, werden der Jury nicht vorgelegt. Projekte, welche ausserhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, werden der Jury nicht vorgelegt. Die Angaben müssen komplett und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Die Real Estate Award behält sich vor, Projekte abzulehnen, wenn sie nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen. Eine Firma kann pro Ausgabe des Real Estate Award mit mehreren Projekten teilnehmen, ein Projekt kann jedoch maximal in zwei verschiedenen Kategorien eingereicht werden.

3.1 Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt ist jede Firma in der Schweiz. In Ausnahmefällen können auch Firmen mit Sitz im Ausland berücksichtigt werden, wenn ihr Projekt in der Schweiz realisiert wird und für die Schweizer Immobilien- und Baubranche von Bedeutung ist.

3.2 Sonstige Bestimmungen
Alle Projekte, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen, werden der Jury so vorgelegt, wie sie eingereicht wurden. Die Real Estate Award nimmt keine Änderungen an den eingereichten Dokumenten vor. Die Real Estate Award behält sich vor, ein eingereichtes Projekt in einer anderen Kategorie zu bewerten, wenn das Projekt weniger in die ursprünglich eingereichte Kategorie passt.

Sponsoren und anderweitig mit der Real Estate Award verbundene Firmen haben keinen Vor- oder Nachteil bei der Beurteilung ihrer eingereichten Projekte. Die Jury arbeitet stets unabhängig und ein faires Publikumsvoting wird sichergestellt.

Mit dem Einreichen eines Projekts erteilen die teilnehmenden Firmen der Real Estate Award die Erlaubnis, Text, Bild und Bewegtbild, welche in Zusammenhang mit der teilnehmenden Firma stehen, zu erstellen, zu verwenden und zu verbreiten.

3.3 Nicht nominierte Projekte
Projekte, welche von der Jury nicht zum Publikumsvoting ausgeschrieben werden, werden nicht kommuniziert. Die betreffenden Firmen werden jedoch kontaktiert. Es werden keine Trostpreise oder Ähnliches verteilt.

3.4 Nominierte Projekte
Firmen, welche mit ihrem Projekt für das Publikumsvoting ausgeschrieben werden, erhalten zwei Tickets für den nächsten Real Estate Award. Diese Tickets sind firmenintern zu nutzen und dürfen weder verkauft noch verschenkt werden. Wenn zwei Firmen für ein Projekt verantwortlich sind, erhalten beide Firmen je ein Ticket. Pro für das Publikumsvoting ausgeschriebenem Projekt werden maximal zwei Tickets abgegeben. Weitere Ticketbestellungen sind auf eigene Kosten möglich.

4. Gewinner

Aus den nominierten Projekten wird durch ein Publikumsvoting, das via www.realestateaward.ch durchgeführt wird, ein Gewinner pro Kategorie ermittelt. Der Gewinner wird an der Real Estate Award Verleihung bekannt gegeben.

4.1 Gewinn
Die Sieger des Publikumsvotings erhalten einen nicht dotierten Award. Der Award wird an der Real Estate Award Verleihung vor Publikum übergeben. Ausserdem steht es den Sieger-Firmen frei, dies anschliessend zu kommunizieren, beispielsweise durch einen Vermerk in ihrer Mailsignatur etc. Die Real Estate Award AG kommuniziert ihrerseits die Gewinner mittels Text, Bild und Bewegtbild.

5. Voting

Die von der Jury nominierten Projekte werden zum Voting ausgeschrieben. Beim Voting kann jede Person mit der eigenen Firmen-Emailadresse teilnehmen. Stimmen von Mitarbeitenden, welche für das Projekt ihrer eigenen Firma voten, werden nicht gezählt. Pro 24 Stunden kann von jeder Person mit Firmenemailadresse (und IP-Adresse) nur einmal gevotet werden. Personen, die mit mehreren Emailadressen voten, können gesperrt werden. Um für ein Projekt abzustimmen, müssen die Votingbedingungen akzeptiert werden. Wenn diese missachtet werden, behält sich die Real Estate Award vor, die betreffende Person für das Voting zu sperren. Manipulation oder versuchte Manipulation des Publikumsvotings wird von der Real Estate Award nicht geduldet und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt. Es werden keine Zwischenresultate veröffentlicht. Nach der Verleihung des Real Estate Award werden die entsprechenden Resultate auf www.realestateaward.ch einsehbar sein.

6. Datensicherheit und Datenschutz

Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Real Estate Award Verleihung sowie zur Zusendung von Neuigkeiten zur Real Estate Award Verleihung verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für die Schweiz Gültigkeit haben. Unternehmensdaten, sowie Immobilienpersönlichkeiten können für Archivzwecke aufbewahrt werden.

7. Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Real Estate Award hafet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, - erfassung, - übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Real Estate Award haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für den Real Estate Award gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Real Estate Award nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Real Estate Award nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Real Estate Award haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Real Estate Award und der Kunde verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien findet ausschliesslich das materielle schweizerische Recht Anwendung.
Für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Real Estate Award (Rapperswil/Schweiz) zuständig.